Das Gesetz über Bankbetrug (18 U.S.C. § 1344)
Der Schwerpunkt liegt auf der Verfolgung von betrügerischen Handlungen, an denen Finanzinstitute (Banken, Kreditgenossenschaften) beteiligt sind, wodurch das Einfrieren und die Wiedererlangung von unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerten erleichtert wird.